Was ist eine Patientenverfügung und was regelt diese?

Ein Schicksalsschlag kann leider unerwarteter kommen als einem lieb ist. Durch einen Unfall oder eine unangenehmen Diagnose einer Krankheit kann man schnell aus dem Alltag gerissen werden. Was passiert eigentlich mit einem selbst, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist darüber zu entscheiden. Wer darf Entscheiden wann dürfen Entscheidungen über den Gesundheitszustand überhaupt getroffen werden?

Inhaltsverzeichnis:

All diese Fragen und noch mehr, werden mit einer Patientenverfügung geregelt. Den Begriff Patientenverfügung hört man schnell wenn es darum geht, sich vor ungewollten ärztlichen Maßnahmen zu schützen. Dabei sind im Normalfall lebenserhaltende Maßnahmen gemeint.

Wann sollte man eine Patientenverfügung verfassen

Je früher man eine Patientenverfügung verfasst, umso besser ist dies. DER man für sich selbst und für seine Angehörigen seine Gedanken über lebenserhaltende Maßnahmen in einer Patientenverfügung geregelt hat, umso sicherer ist man wenn man in einer Situation ist, in der diese Entscheidung getroffen werden muss. Unvorhergesehene Krankheiten, Unfälle und Unglücke können einen schneller in die Situation bringen, als man im Alltag vermuten mag.

Was regelt eine Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung regelt nicht nur wie verfahren wird, wenn man vor der Entscheidung steht den berühmten „Stecker“ zu ziehen. Beamtmungsmaschinen und Herz-Lungenmaschinen abschalten. Auch Dinge wie das Erfahren einer Dialyse oder das Verabreichen von Blut kann in einer solchen Verfügung geregelt werden. Entscheidet sich ein Mensch zu seinen Lebzeiten dazu, dass er nicht künstlich am Leben erhalten wird, dann sollte dieser Wunsch auch respektiert werden. Ist dieser Wunsch nicht schriftlich und mit einer Unterschrift dokumentiert, dann kann dies schnell Probleme geben. Ebenfalls in vielen Patientenverfügungen geregelt, ist die Entscheidung, ob man wieder belebt werden möchte oder nicht. Hierbei ist jedoch wichtig anzumerken, dass das rettungsdienstliche Personal vor erst trotz Patientenverfügung mit der Reanimation beginnen muss, bis der mitalarmierte Notarzt eingetroffen ist.

Ärzte und ärztliches Personal sind gesetzlich dazu verpflichtet Menschen zu helfen. Hält sich ein Arzt nicht an diese Vorgaben, so macht er sich strafbar. Seit 2009 gibt es nun eine gesetzliche Grundlage für den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen. Ist ein Patient zu schwach oder nicht mehr in der Lage, dies kann körperlich aber auch geistig sein, eine Patientenverfügung zu unterschreiben, muss diese von einem Notar unterschieben werden. Im Normalfall hat eine Patientenverfügung auch ohne das Zutun eines Notars bestand. Eine Patientenverfügung gilt auch immer nur für den Zeitraum, in dem der Patient selber nicht zur Einwilligung und Entscheidung bestimmter Maßnahmen fähig ist. Dies können Situationen sein, in denen ein Patient im Koma liegt oder durch eine Hirnschädigung keine rationalen und eigenständigen Entscheidungen mehr treffen kann.

Wem hilft eine Patientenverfügung

Da man davon ausgeht, dass eine Patientenverfügung immer nur dann greift, wenn der Patient selbst nicht mehr in der Lage ist über sich und sein Wohlbefinden zu entscheiden, ist eine Patientenverfügung besonders für die Angehörigen wichtig. Ist man selbst der Nächste Angehörige und muss irgendwann eine Entscheidung über weiterführende und lebenserhaltende Maßnahmen treffen, kann man sich und sein Gewissen über die Patientenverfügung absichern. Wenn man weiß, dass der letzte Wille des Patienten so ausgesehen hat, dass er nicht künstlich und durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben erhalten wird, dann kann man diese Entscheidung mit einem ruhigeren Gewissen vornehmen. Man muss im Anschluss nicht darüber nachdenken, ob dies wirklich im Sinne des Angehörigen gewesen ist. Natürlich hilft die Patientenverfügung auch dem Patienten selbst. So muss sein Ableben nicht künstlich hinausgezögert werden, wenn der Patient sich klar dagegen ausgesprochen hat.

Wie muss eine Patientenverfügung aufgebaut sein

Eine Patientenverfügung sollte alle wichtigen Informationen zum Patienten selbst und seinen Wünschen enthalten dazu sind unabdinglich der Name und das Geburtsdatum einzutragen. Nur wenn eindeutig erkennbar ist, dass Schriftstück auch einer Person eindeutig zuzuordnen ist, kann eine Patientenverfügung im Falle einer Entscheidung herangezogen werden. Darüber hinaus sollte in der Patientenverfügung genau geregelt sein, welche Maßnahmen man nicht wünscht und nach dem Ablauf welcher Zeitspanne die Maßnahmen eingestellt werden sollen. Idealerweise können Sie die Patientenverfügung zusammen mit Ihrem Hausarzt besprechen, durchgehen und zusammen mit ihm unterschreiben. Möchte man seine vorher angelegte Patientenverfügung widerrufen, so kann dies formlos passieren.

Patientenverfügung als Vorlage zum Download

Eine Patientenverfügung ist immer ein individuelles Schriftstück, das sich auf eine bestimmte Person bezieht. Nicht desto trotz hat man die Möglichkeit auf vorgefertigte Vorlagen und Textbausteine zurückzugreifen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zum Beispiel solche Textbausteine als PDF Download zur Verfügung gestellt (http://www.bmj.de/DE/../patientenverfuegung_node.html). Auch die Bundesärztekammer verweist auf Ihrer Webseite zu Quellen von kostenlosen Vordrucken von Patientenverfügungen. Diese Muster gilt es jedoch auf das eigene Bedürfnis anzupassen.

Wo sollte man die Patientenverfügung aufbewahren

Der Aufbewahrungsort oder der Lagerort der Patientenverfügung ist besonders wichtig. Nur wenn die Patientenverfügung im Entscheidungsfall griffbereit ist und sich in der Nähe des Patienten befindet, kann sich ein Arzt und das ärztliche Personal an die Verfügung halten. Es muss immer das Original vorliegen. Der alleinige Hinweis, dass der Patient eine Verfügung hat, reicht nicht aus. Das medizinische Personal muss die Patientenverfügung in der Hand gehalten haben und eigenständig gelesen haben. Nur so ist sichergestellt, dass der Wille des Patienten erfasst und aufgenommen wurde. Verschließt man eine Patientenverfügung in einem Tresor, kann dies unter Umständen zu einer unerwünschten Verzögerung führen. Ist davon auszugehen, dass eine Patientenverfügung in nächster Zeit in Kraft treten wird, sollte man diese Verfügung bereits heran holen.

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